Änderungen im deutschen Unterhaltsrecht
Das Jahr 2024 bringt einige bedeutende Änderungen im deutschen Unterhaltsrecht mit sich. Diese Neuerungen haben Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen in verschiedenen Situationen, sei es bei Trennung und Scheidung oder bei der Unterstützung von Kindern. In diesem Artikel werden wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben und erläutern, was sie für Betroffene bedeuten.
1. Unterhaltszahlungen bei Trennung und Scheidung:
Ab 2024 werden die Berechnungsgrundlagen für Unterhaltszahlungen bei Trennung und Scheidung angepasst. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft das sogenannte „neue Unterhaltsrecht“. Es basiert auf dem Prinzip der Eigenverantwortung und zielt darauf ab, die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner zu fördern. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs kann sich daher verkürzen, insbesondere wenn der unterhaltsberechtigte Partner in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.
2. Kindesunterhalt:
Auch im Bereich des Kindesunterhalts ergeben sich ab 2024 einige Neuerungen. Die Berechnung des Kindesunterhalts orientiert sich künftig stärker an den individuellen Bedürfnissen des Kindes und den finanziellen Möglichkeiten beider Elternteile. Dabei wird insbesondere das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass sich die Höhe des Kindesunterhalts ändert.
3. Anpassung der Düsseldorfer Tabelle:
Die Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg, die als Richtlinie für die Festsetzung von Unterhaltszahlungen dient, wird regelmäßig angepasst. Ab 2024 wird es auch hier einige Änderungen geben. Die Tabelle berücksichtigt unter anderem das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes. Es ist wichtig, die aktuell gültige Version der Leitlinien zu verwenden, um die korrekten Unterhaltszahlungen zu ermitteln.
4. Veränderte Regelungen bei Unterhaltsrückständen:
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Regelungen bei Unterhaltsrückständen. Ab 2024 wird es schwieriger sein, rückständigen Unterhalt nachträglich geltend zu machen. Es wird empfohlen, regelmäßige Zahlungen pünktlich zu fordern, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Fazit:
Die Änderungen im Unterhaltsrecht ab 2024 haben das Ziel, die finanzielle Eigenständigkeit der Beteiligten zu fördern und eine gerechtere Berechnung von Unterhaltszahlungen sicherzustellen. Es ist wichtig, sich über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen zu informieren. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, einen Experten zu konsultieren und eine individuelle Beratung zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur einen Überblick über die Änderungen im Unterhaltsrecht ab 2024 bietet und keine rechtliche Beratung darstellt.
Gern stehe ich Ihnen zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen alle Möglichkeiten abzuwägen und Sie in allen rechtlichen Belangen, rund um das Familienrecht, anwaltlich zu beraten.
Rechtsanwalt Matthias Barke
Kanzlei Barke in Bernau bei Berlin,
Mitglied des Oderländischen Anwaltvereins
www.kanzlei-barke.de
Tel.: 03338 / 907480
Weitere Blogbeiträge
Kündigung im Arbeitsverhältnis: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Kündigung im Arbeitsverhältnis Die Kündigung im Arbeitsverhältnis ist ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. In diesem Artikel werden wir einen Überblick über die Rechte und Pflichten beider Parteien im...
Pflichtverteidigung: Ein unverzichtbarer Schutz der Rechte jedes Beschuldigten!
Die Kanzlei Barke ist stolz darauf, ihren Mandanten einen umfassenden Rechtsbeistand zu bieten, insbesondere in Fällen, in denen eine Pflichtverteidigung erforderlich ist. Die Pflichtverteidigung ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats und gewährleistet, dass...
Grundstückseigentumserwerb durch Aufgebotsverfahren!
Grundstückseigentümer aufgepasst bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen! Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen bis zum 31.01.2023 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Diese Erklärung muss grundsätzlich elektronisch...
Die Ehe – ein Auslauf- oder Zukunftsmodell?
Ausweislich der Zählungen des Statistischen Bundesamtes Deutschland steigen die Eheschließungen aktuell wieder an, nachdem sie zuvor über Jahre rückläufig waren. Im Jahre 1999 kam es zu 430.674 Eheschließungen. Hingegen sind im Jahre 2006 nur 373.681 Ehen eingegangen...
Blickkontakte Werbegesellschaft mbH – Landgericht stellt Nichtigkeit des Werbevertrages fest!
Landgericht Saarbrücken weist Klage der Blickkontakte Werbegesellschaft mbH, ein Franchisepartner der andré media AG, ab. Mit Urteil des Landgerichtes Saarbrücken vom 27.02.2018 (Aktenzeichen 16 O 151/16) wird nach 1 ½-jähriger Verfahrensdauer der Vergütungsanspruch...
Verfahren gegen die andré media AG – Reisekosten sind erstattungsfähig!
Saarländisches Oberlandesgericht bestätigt Kostenerstattungspflicht Rechtsanwalt Barke wird bundesweit in Verfahren gegen die andré media AG bzw. deren Franchisepartnern tätig. Dabei stellt sich immer wieder das Problem der anfallenden Reisekosten infolge der...
Verfahren gegen die andré media group *Update*
Verfahren gegen die andré media group" - die André media AG und deren Franchisepartner Wir vertreten Kunden in verschiedensten Verfahrensstadien gegen: Gegnerliste: André Werbung Rhein-Main GmbH André Werbung Berlin GmbH Andres GmbH André Blickkontakte Werbung mbH...
im-instoremedia GmbH
Neugestaltete Werbeverträge angelehnt an die Verträge der andré media Group! Wie sich nunmehr im Mai 2017 zeigte, werden neue Werbeverträge für „instoreApps“ vertrieben. Dabei handelt es sich um Werbung der Kunden, die in den jeweiligen Apps der Verbrauchermärkte, so...
andré media group: Klausel in AGB’s eines Franchisenehmers unwirksam
Landgericht Bad Kreuznach bestätigt am 18.07.2016 die Unwirksamkeit der Gerichtstandvereinbarung in AGB eines Franchisenehmers der andré media group. Blickkontakte Werbegesellschaft mbh Die Blickkontakte Werbegesellschaft mbh (Klägerin), eine Franchisenehmerin der...