Ausweislich der Zählungen des Statistischen Bundesamtes Deutschland steigen die Eheschließungen aktuell wieder an, nachdem sie zuvor über Jahre rückläufig waren.
Im Jahre 1999 kam es zu 430.674 Eheschließungen. Hingegen sind im Jahre 2006 nur 373.681 Ehen eingegangen worden. Bezogen auf die Einwohnerzahl heirateten im Jahre 2006 gerade mal 4,5 Personen je 1.000 Einwohner. Im Jahre 2006 kam es zu 190.928 Ehescheidungen. Dies ergibt rechnerisch eine Ehescheidungsrate von über 50 Prozent. Dagegen betrug die Ehescheidungsrate um 1900 herum lediglich 1,9 %.
Im Jahre 2017 kam es zu 407.466 Eheschließungen und zu 153.501 Ehescheidungen. Damit betrug die Ehescheidungsrate rechnerisch 37,67 %. Festzustellen ist also, dass die Eheschließungen einen positiven Trend aufweisen und auch die Ehescheidungen rückläufig sind.
Die Ehe selbst und deren rechtliche Folgen sind verfassungsrechtlich in Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie im BGB verankert und haben bis heute ihre Daseinsberechtigung. Doch gerade für viele junge Menschen in Deutschland gilt die Ehe als eine überholte Einrichtung. Die Kinder wachsen häufig in anderen gesellschaftlichen Strukturen auf.
Wie sich diese Entwicklung zukünftig auswirken wird, steht derzeit nicht fest. Eine Ehe kann in Deutschland zu Lebzeiten beider Ehepartner nur durch den Tod einer der Ehepartner oder durch einen formellen Rechtsakt beendet werden. Die Ehescheidung als formelle Beendigung der Ehe wird per Gerichtsbeschluss ausgesprochen, nachdem bestimmte rechtliche Voraussetzungen festgestellt worden sind.
Unter anderem wird erst geschieden, wenn die Ehe gescheitert ist.
Rechtsfolgen einer Trennung / Scheidung können dabei sein:
- Durchführung eines Versorgungsausgleichs
- Regelung Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Vermögensauseinandersetzung je nach vorliegendem Güterstand
- Hausratsaufteilungen
- Unterhaltspflicht der Ehegatten untereinander
- Wohnungswechsel bzw. Ehewohnungszuweisung
Bei Fragen rund um das Thema Familienrecht, insbesondere der Ehescheidung, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Rechtsanwalt Matthias Barke
Kanzlei Barke in Bernau bei Berlin,
Mitglied des Oderländischen Anwaltvereins
www.kanzlei-barke.de
Tel.: 03338 / 907480
Weitere Blogbeiträge
Kündigung im Arbeitsverhältnis: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Kündigung im Arbeitsverhältnis Die Kündigung im Arbeitsverhältnis ist ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. In diesem Artikel werden wir einen Überblick über die Rechte und Pflichten beider Parteien im...
Pflichtverteidigung: Ein unverzichtbarer Schutz der Rechte jedes Beschuldigten!
Die Kanzlei Barke ist stolz darauf, ihren Mandanten einen umfassenden Rechtsbeistand zu bieten, insbesondere in Fällen, in denen eine Pflichtverteidigung erforderlich ist. Die Pflichtverteidigung ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats und gewährleistet, dass...
Änderungen im Unterhaltsrecht ab 2024: Was Sie unbedingt wissen sollten und worüber wir Sie beraten!
Änderungen im deutschen Unterhaltsrecht Das Jahr 2024 bringt einige bedeutende Änderungen im deutschen Unterhaltsrecht mit sich. Diese Neuerungen haben Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen in verschiedenen Situationen, sei es bei Trennung und Scheidung oder bei der...
Grundstückseigentumserwerb durch Aufgebotsverfahren!
Grundstückseigentümer aufgepasst bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen! Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen bis zum 31.01.2023 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Diese Erklärung muss grundsätzlich elektronisch...
Blickkontakte Werbegesellschaft mbH – Landgericht stellt Nichtigkeit des Werbevertrages fest!
Landgericht Saarbrücken weist Klage der Blickkontakte Werbegesellschaft mbH, ein Franchisepartner der andré media AG, ab. Mit Urteil des Landgerichtes Saarbrücken vom 27.02.2018 (Aktenzeichen 16 O 151/16) wird nach 1 ½-jähriger Verfahrensdauer der Vergütungsanspruch...
Verfahren gegen die andré media AG – Reisekosten sind erstattungsfähig!
Saarländisches Oberlandesgericht bestätigt Kostenerstattungspflicht Rechtsanwalt Barke wird bundesweit in Verfahren gegen die andré media AG bzw. deren Franchisepartnern tätig. Dabei stellt sich immer wieder das Problem der anfallenden Reisekosten infolge der...
Verfahren gegen die andré media group *Update*
Verfahren gegen die andré media group" - die André media AG und deren Franchisepartner Wir vertreten Kunden in verschiedensten Verfahrensstadien gegen: Gegnerliste: André Werbung Rhein-Main GmbH André Werbung Berlin GmbH Andres GmbH André Blickkontakte Werbung mbH...
im-instoremedia GmbH
Neugestaltete Werbeverträge angelehnt an die Verträge der andré media Group! Wie sich nunmehr im Mai 2017 zeigte, werden neue Werbeverträge für „instoreApps“ vertrieben. Dabei handelt es sich um Werbung der Kunden, die in den jeweiligen Apps der Verbrauchermärkte, so...
andré media group: Klausel in AGB’s eines Franchisenehmers unwirksam
Landgericht Bad Kreuznach bestätigt am 18.07.2016 die Unwirksamkeit der Gerichtstandvereinbarung in AGB eines Franchisenehmers der andré media group. Blickkontakte Werbegesellschaft mbh Die Blickkontakte Werbegesellschaft mbh (Klägerin), eine Franchisenehmerin der...