Änderung der Unterhaltsleitlinien zum 01.01.2016
Alle Jahre wieder ist auffällig, dass der Beratungsbedarf im Familienrecht nach den Weihnachts- und Sommerferien ansteigt. Die üblicherweise arbeitsfreie Zeit des Jahres, die der Erholung dienen soll, wird für viele Familien zur leidigsten Zeit des Jahres. Was folgt sind Trennung, Scheidung sowie viele Probleme zum Thema Sorgerecht, Umgang und Unterhalt.
Da ist es schwer, keine Fehler zu machen und nicht den Überblick zu verlieren. Beachten Sie, dass eine Scheidung grundsätzlich erst mit Ablauf des Trennungsjahres möglich ist. Jedoch wird es oft schon problematisch, den Beginn des Trennungsjahres zu bestimmen. Denn häufig leben die Eheleute noch gemeinsam in einer Wohnung, obwohl die Trennung bereits stattgefunden hat. Mit dem Auszug und somit auch der räumlichen Trennung, folgen finanzielle Mehrbelastungen für beide Ehegatten. Da ist es wichtig zu wissen, welche Ansprüche man hat.
So hat z. B. das Oberlandesgericht Düsseldorf zum 01.01.2016 die Leitlinien zum Unterhalt angepasst. Aufgrund der Kindergelderhöhung zum 01.01.2016 auf 190,00 € für das erste und das zweite Kind wurden die Bedarfssätze für Unterhaltsbedürftige ebenfalls erhöht. Wie viel Unterhalt Ihrem Kind genau zusteht, hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Ausschlaggebend sind das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen sowie das Alter Ihres Kindes. Ferner ist von Bedeutung, wie viele Unterhaltsverpflichtungen bestehen.
Gern stehe ich Ihnen zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen alle Möglichkeiten abzuwägen und Sie in allen rechtlichen Belangen, rund um das Familienrecht, anwaltlich zu beraten.
Rechtsanwalt Matthias Barke
Kanzlei Barke in Bernau bei Berlin,
Mitglied des Oderländischen Anwaltvereins
www.kanzlei-barke.de
Tel.: 03338 / 907480
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